Liebe Kunden,
wir alle helfen gerne mit, die Umwelt zu schützen und entsorgen Altbatterien, Akkus, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Verpackungen nicht im Hausmüll.
Der Gesetzgeber hat durch Erlass des Batteriegesetzes diesen Umweltschutzgedanken in eine Pflicht für Endverbraucher umgewandelt. Wir sind nach § 18 Abs. 1 BattG dazu verpflichtet, Sie als Endverbraucher auf Ihre Pflicht hinzuweisen, dieser Forderung nachzukommen. Als Endverbraucher sind Sie zur ordnungsgemäßen Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus an Sammelstellen (Handel oder Kommune) verpflichtet. Sie können diese auch direkt an folgende Adresse zurücksenden. Bitte denken Sie an eine ausreichende Frankierung. Die Rückgabe von gebrauchten Batterien und Akkus ist für Sie unentgeltlich. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien derart, die der Verteiler als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat und auf die normale Menge, die Sie als Endverbraucher zu entsorgen haben. Sie erkennen kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus, die Schwermetalle enthalten und nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, an folgendem Symbol:
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind an separaten Sammelstellen abzugeben. WEEE-Reg.-Nr. DE 49643873
Verpackungen der verkauften und versandten Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B. Grüner Punkt der Duales System Deutschland AG,
cd = mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthalten
Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten
Pb = mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten
Diese Kennzeichnungen mit Angabe der chemischen Elemente finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus.
Powered by
Rufen Sie uns kostenfrei an:
Schreiben Sie uns: